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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Anna Schnelzer, KAFFEE KLUB

Datum: 25.02.2024

  1. Allgemeines:

    1. Anna Schnelzer, Kaffee Klub als Auftragnehmer:in, im Folgenden kurz Kaffee Klub genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und werden von Kaffee Klub nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den/die Kund:in bzw. Auftraggeberin (im Folgenden der/die Auftraggeber:in genannt) gelten die AGB von Kaffee Klub als vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeber:in akzeptiert.
       

    2. Verträge zwischen Kaffee Klub und dem/der Auftraggeber:in kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Kaffee Klub (Bestätigung des bestellten Angebots) zustande. Angebote sind freibleibend. Der/die Auftraggeber:in beauftragt Kaffee Klub mit den im bestätigten bestellten Angebot ausdrücklich angeführten Leistungen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von Kaffee Klub, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Auftraggeber:in ergeben sich verbindlich aus dem bestätigten bestellten Angebot. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
       

    3. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Kaffee Klub. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
       

    4. Kaffee Klub kann die vereinbarten Leistungen auch durch (Erfüllungs-) Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte Eventmanager:innen) einbringen.

 

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:

  1. Der/die Auftraggeber:in beauftragt Kaffee Klub mit Leistungen im Bereich Event Management (Konzeptionierung und/oder Beratung) oder im Bereich Wissenschaftskommunikation. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis des Auftragsschreibens (bestätigten bestelltem Angebot) erbracht. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben des/der Auftraggeber:in festgelegt werden, ist Kaffee Klub bei der Einbringung der Leistungen frei.
     

  2. Kaffee Klub agiert grundsätzlich als Vermittler:in, somit im Auftrag des/der Auftraggeber:in und beauftragt Dritte nicht auf eigene Rechnung. Kaffee Klub übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, bspw. Lieferant:innen und Dienstleister:innen, sowie keine Haftung für die operative Durchführung des Events.

3. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei Kaffee Klub. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt Kaffee Klub lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von Kaffee Klub. Der/die Vertragspartner:in bzw. Autraggeber:in ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der/die Vertragspartner:in zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von Kaffee Klub nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Kaffee Klub. Kaffee Klub hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird. Die von Kaffee Klub erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angebote, etc. dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kaffee Klub und gegen angemessene zusätzliche Entschädigung für eigene Interessen des/der Auftraggeber´:in bzw. für Dritte verwendet werden.

 

4. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins

  1. Kaffee Klub räumt dem/der Auftraggeber:in das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 7 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist steht Kaffee Klub jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 30 %, sofern nicht bereits mehr vorausgezahlt wurde, des vereinbarten Entgelts zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit. Im Falle eines Rücktrittes von diesem Vertrag bleiben sämtliche Konzepte und Entwürfe bei Kaffee Klub und dürfen nicht vom/von der Auftraggeber:in weiterverwendet werden, insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht an andere Eventmanager:innen (Konkurrent:innen) weitergegeben werden.
     

  2. Der/die Auftraggeber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von Kaffee Klub unabhängig davon sind, ob ein Event tatsächlich durchgeführt wird. Kaffee Klub hat daher bei Absage des Events, aus welchem Grund auch immer, und je nach Planungsfortschritt Anspruch auf einen bestimmten Teilbetrag oder den Gesamtbetrag des vereinbarten Entgelts.
     

  3. Der/die Auftraggeber:in nimmt zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen des Eventtermins der schriftlichen Zustimmung von Kaffee Klub bedürfen. In diesem Fall ist mit Kaffee Klub im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.
     

  4. Kaffee Klub garantiert die im gesonderten Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen für den/die Auftraggeber:in zu erfüllen. Diese Garantie der 100 % Leistungserfüllung gilt jedoch nicht für den Eintrittsfall schwerer Krankheit oder Unfall, wonach ein längerer Arbeitsausfall von Anna Schnelzer (Kaffee Klub) es unmöglich macht die vereinbarten Leistungen aus dem gesonderten Auftragsschreiben fristgerecht zu erfüllen. In diesem Fall ist der/die Auftraggeber:in dazu verpflichtet nur einen Teilbetrag des vereinbarten Gesamt-Entgelts im Ausmaß der bisher erbrachten Leistungen, gemessen an den bisher geleisteten Stunden von Kaffee Klub, zu bezahlen. In diesem Fall kommt es zu einem vorzeitigen Vertragsende.

 

5. Stornobedingungen

  1. Sofern im Auftragsschreiben nichts Gesondertes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
     

  • Bei schriftlicher Stornierung 7 Tage nach Auftragserteilung bis zu einem Drittel der Projektplanungsdauer: 30 % des Agenturhonorars.

  • Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab einem Drittel bis zur Hälfte der Projektplanungsdauer: 50% des Agenturhonorars.

  • Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab der Hälfte bis 14 Tage vor Abschluss des Projekts: 70 % des Agenturhonorars.

  • Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor dem Projektabschluss 100 % des Agenturhonorars.

2. Eine Reduktion der Stornokosten liegt jedenfalls im Ermessen des Auftragnehmers.

 

6. Gewährleistung/Haftung:

  1. Kaffee Klub leistet ein sorgfältiges Bemühen zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Kaffee Klub schuldet darüber hinaus keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Anbieter:innen und Netzwerkpartner:innen, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.
     

  2. Die Leistungen von Kaffee Klub sind vom / von der Auftraggeber:in unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich Kaffee Klub schriftlich detailliert anzuzeigen.

    Die Gewährleistung von Kaffee Klub beschränkt sich nach deren Wahl auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der mangelhaften Leistung gegen eine mangelfreie. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggeber:in sind grundsätzlich ausgeschlossen.

     

  3. Sämtliche im Zusammenhang mit einem Event bzw. Projekt allenfalls entstehende Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen der/die Auftraggeber:in.
     

  4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
     

  5. Kaffee Klub haftet bei schwerer Krankheit oder Unfall (von Anna Schnelzer) nicht für potenzielle Vermögensschäden des/der Auftraggeber:in aufgrund in diesem speziellen Fall nicht fristgerechter Auftragserfüllung durch Kaffee Klub. In diesem Fall kommt es zu einem vorzeitigen Vertragsende (siehe auch Abschnitt 4.4.).

7. Entgelt:

  1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. Kaffee Klub ist berechtigt, bei Auftragserteilung und je nach Auftragsdauer monatlich einen Teilbetrag des Entgelts (per Honorarnote) in Rechnung zu stellen und weitere dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen in Abstimmung mit dem/der Auftraggeber:in zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung im Auftragsschreiben sind die per Honorarnote verrechneten Teilbeträge immer monatlich im Nachhinein am 4. des Folgemonats fällig. Bei Aufträgen mit einer Auftragsdauer von weniger als einem Monat ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung fällig. Bei sofortiger Vorauszahlung des Gesamtentgelts gewährt Kaffee Klub kein Skonto vom Bruttoentgelt. Alle von Kaffee Klub angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. Umsatzsteuer (USt.) oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt. Sollte Kaffee Klub als Kleinunternehmerin ohne Verrechnung von USt. agieren, wird dies im Angebot (Auftragsschreiben) und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.
     

  2. Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie beispielsweise Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von Kaffee Klub in Rechnung gestellt werden.

8. Datenschutzurheberrecht, geistiges Eigentum

  1. Der/die Auftraggeber:in willigt ein, dass Kaffee Klub im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten des/der Auftraggeber:in, wie Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Der/die Auftraggeber:in willigt weiter ein, dass Kaffee Klub den Namen der Auftraggeber:in, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
     

  2. Die von Kaffee Klub erstellten Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Der/die Auftraggeber:in ist zur (eingeschränkten) Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die genauen Nutzungsrechte für von Kaffee Klub erstellte Konzepte werden im gesonderten Auftragsschreiben definiert. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken ist im gesonderten Auftragsschreiben geregelt bzw. nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kaffee Klub zulässig.
     

9. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

  1. Die Leistungserfüllung von Kaffee Klub ist, bis auf Durchführung des Events vor Ort (bei einer Präsenzveranstaltung), ortsunabhängig. Kaffee Klub hat eine Standort- und Post-Zusendeadresse. 
     

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
     

  3. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Krems an der Donau in Niederösterreich, Oesterreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.
     

  4. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief, per Email oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger Dienste udgl.) vorgenommen werden. Der/die Auftraggeber:in erklärt, dass er/sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen hat und mit diesen einverstanden ist.

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